Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 23.11.2006 - 6 U 116/01 (1) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 38 Abs 1 S 2 GeschmMG, § 42 Abs 2 GeschmMG, § 251 Abs 1 BGB, § 287 Abs 1 ZPO
Geschmacksmusterrechtsverletzung: Schadensersatzanspruch des Geschmacksmusterrechtsinhabers im Wege der Lizenzanalogie bei Anbieten eines imitierter Damenarmbanduhren in einem Versandhauskatalog; Bemessung der Schadenslizenz - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GeschmMG § 38; GeschmMG § 42
Bemessung des Schadensersatzes bei Verletzung eines Geschmacksmusters; Abbildung einer geschmacksmusterrechtlich geschützten Uhr in einem Versandhandelskatalog - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bemessung der Höhe einer zu zahlenden Schadenslizenz bei Verletzung eines Geschmacksmusters; Bewerbung von Plagiaten in einem Versandhauskatalog; Entstehung eines Imageschadens durch Bewerbung imitierter Damenarmbanduhren
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 04.11.2001 - 6 O 772/00
- LG Frankfurt/Main, 11.04.2002 - 6 O 772/00
- OLG Frankfurt, 15.08.2002 - 6 U 116/01
- OLG Frankfurt, 23.11.2006 - 6 U 116/01 (1)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90
Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.2006 - 6 U 116/01
Legt man in Anlehnung an die Tchibo/Rolex II-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 119, 20, 26 f.) einen Lizenzsatz von 15% zugrunde, kommt man auf eine Stücklizenz von 5, 17 DM, insgesamt (multipliziert mit 164) auf 847, 22 DM. - BGH, 18.03.1959 - IV ZR 182/58
Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei Verletzung des allgemeinen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.2006 - 6 U 116/01
Im Rahmen dieser fiktiven Vertragsverhandlungen sind alle Umstände zu berücksichtigen, die auch bei freien Lizenzverhandlungen auf die Höhe der Vergütung Einfluss gehabt hätten (Seite 13 des Revisionsurteils unter Hinweis auf BGHZ 30, 7, 17 - X).
- LG Düsseldorf, 12.11.2021 - 38 O 118/20 Da weder zu erwarten war, dass jeder Empfänger des Katalogs diesen überhaupt anschaut, noch, dass von den Lesern ein großer Teil den Katalog in Anbetracht seines Umfangs vollständig durchblättert, der Verletzer mit Uhren nur 0, 5% seines Umsatzes erwirtschaftete und die Uhr zusammen mit zwölf anderen Modellen auf einer Seite abgebildet war, war in dem K-Fall nicht davon auszugehen, dass viele Versandhauskäufer, die den Katalog der Verletzerin zur Hand nahmen, das Uhrenangebot überhaupt wahrnahmen, was durch die geringe Absatzmenge und die geringe Zahl der georderten Exemplare (164 bzw. 230) bestätigt wurde (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 23. November 2006 - 6 U 116/01, BeckRS 2011, 25413, in der abschließenden Entscheidung nach Zurückverweisung).